Schulelternrat

Der Schulelternrat ist ein gesetzlich festgelegtes und für die Elternvertretung das wichtigste Gremium, das sich aus je zwei Eltern (Vertreter und Stellvertreter) jeder Klasse zusammensetzt. Aus diesem Kreis wird der Vorstand des Schulelternrats (Vorsitzende*r und Stellvertreter*in) gewählt. Elternvertreter werden auf 2 Jahre gewählt.

Aufgaben des Schulelternrates

Der Schulelternrat berät und unterstützt durch seine Aktionen Schüler*innen und Lehrer*innen der Schule bei der Ausübung Ihrer Rechte und Pflichten gleichermaßen; erklärtes Ziel des Schulelternrates ist es, die schulische Zusammenarbeit zwischen Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen zu fördern und wo immer möglich zu verbessern.

Interessen der Elternschaft vertreten

Alle Anliegen der Elternschaft nehmen wir auf, koordinieren unterschiedliche Meinungsbilder und leiten sie an die dementsprechenden Stellen weiter, bzw. lassen sie in unsere Arbeit einfließen.

Regelmäßige Schulelternratssitzungen

Wir veranstalten mindestens 2 Sitzungen pro Schuljahr, in denen wir die Elternvertreter aller Klassen über aktuelle Themen informieren, uns die Schulleitung über Neuigkeiten berichtet und unterschiedliche Schularbeitsgruppen ihre Projekte vorstellen.

Beschäftigungsfelder des SER Vorstandes

Neben der regelmäßigen Arbeit, arbeitet der SER an 3 weiteren Beschäftigungsfeldern. Diese wurden durch die gesamte Elternschaft festgelegt.

  • Distanzunterricht
  • Digitalisierung
  • Schulneubau